Verkaufsbedingungen

Verkaufs- Und Lieferbedingungen

Für alle bestätigten Bestellungen gelten unsere Standard- Verkaufs und Lieferbedingungen.

Im Zweifelsfall berufen wir uns auf unsere Verkaufs und Lieferbedingungen verfasst in Englischer Sprache “General Terms and Conditions of Sale and Delivery” ersichtlich auf unserer Homepage.

I. Allgemeines

1. Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen Man Solar B.V. und deren Kunden (“Besteller”) abgeschlossenen Vertrags. Von den nachstehenden Lieferbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von Man Solar B.V. ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten die Man Solar B.V. auch dann nicht, wenn diese ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Entgegennahme der Lieferung gilt in jedem Fall als Anerkennung der nachstehenden Lieferbedingungen Man Solar B.V..

2. Bezugsmöglichkeiten und Anwendung – Die Produkte der Man Solar B.V. werden zur Nutzung in der Laborforschung, Schulung oder für Entwicklungszwecke verkauft. Jegliche Anwendung für andere Zwecke, insbesondere medizinische, ernährungstechnische, landwirtschaftliche, kosmetische Zwecke oder der Gebrauch im Haushalt erfolgt unter alleiniger Verantwortung des Käufers.

II. Vertragsabschluß

Der Auftrag des Bestellers gilt erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Man Solar B.V. als angenommen; vorausgegangene Angebote der Man Solar B.V. sind freibleibend. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrags maßgebend.

III. Preis und Zahlung

1. Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Auftrags. Zu den Preisen kommen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Lieferbedingungen wie etwa FOB oder CIF werden nach den neuesten Incoterms der Internationalen Handelskammer ausgelegt.

2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Man Solar B.V. per Überweisung auf deren Bankkonto zu leisten, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang. Man Solar B.V. ist jedoch berechtigt, Zahlung vor Absendung der Lieferung zu verlangen.

3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Anfechtung wegen etwaiger von Man Solar B.V. bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, es sei denn die Gegenansprüche sind von einem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt worden.

IV. Lieferzeit

1. Man Solar B.V. ist bemüht, die Auslieferungen innerhalb vereinbarter Lieferzeiten vorzunehmen. Sollte die vereinbarte Lieferzeit länger sein, wird Man Solar B.V. den Besteller hierüber informieren. Sie behält sich Teillieferungen vor.

2. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten allerdings vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Besteller etwaige Vorleistungspflichten erfüllt hat.

V. Versand und Gefahrübertragung

Der Liefergegenstand wird handelsüblich versandt und verpackt.. Die Lieferung in alle anderen europäischen Länder versteht sich ab Werk. Der Versand erfolgt auf jeden Fall auf Gefahr des Bestellers.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Man Solar B.V. behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Die Rückübertragung an den Besteller gilt bei Zahlung des Lieferpreises als stillschweigend erfolgt.

VII. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung

1. Erbringt Man Solar B.V. eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß (Pflichtverletzung), ist der Besteller nur dann zu einem Rücktritt von dem Vertrag oder zu Schadensersatz statt der Leistung berechtigt,

a) wenn es sich um eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung durch Man Solar B.V. handelt,

b) wenn er Man Solar B.V. schriftlich auffordert, die Leistung binnen einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen zu erbringen, und

c) Man Solar B.V. dennoch nicht binnen dieser Frist geleistet hat.

2. Falls Man Solar B.V. auch innerhalb der vom Besteller gesetzten Frist nicht oder nicht vertragsgemäß geleistet haben sollte, kann Man Solar B.V. den Besteller unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern sich zu erklären, ob er weiter auf der Erbringung der Leistung besteht. Bis zur Entscheidung des Bestellers ist Man Solar B.V. zur Leistung nicht verpflichtet.

VIII. Haftung

1. Eine Haftung der MAN SOLAR B.V. für Verlust oder jedweglichen Schaden verursacht durch die Produkte von Man Solar B.V. oder zugebracht an dem Käufer – gleich aus welchen Rechtsgründen wird hiermit, ausgeschlossen und so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt zu den Wert der durch Man Solar B.V. gelieferten Ware.

2. Man Solar B.V. haftet nicht für Schäden für im Zusammenhang mit dem vollständigen oder teilweisen Ausbleiben oder der Verzögerung der Erfüllung von Pflichten aus Lieferverträgen oder Bestellungen, wenn der Grund hierfür auf von Man Solar B.V. nicht zu vertretenden Gründen oder Ursachen beruht. Unbeschadet des vorstehenden sind folgende Ereignisse und Umstände als nicht von Man Solar B.V. zu vertretende Ereignisse und Umstände anzusehen:

  1. höhere Gewalt, Explosionen, Überschwemmungen, Gewitter, Feuer oder Unfall;
  2. Krieg, Kriegsbedrohung, Sabotage, Aufstand, Unruhe oder Requisition;
  3. behördliche Verordnungen, Beschränkungen, Vorschriften, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens staatlicher Stellen;
  4. Import- und Exportgesetze, Sanktionen und Embargos (durch die UN, EU und oder Vereinigte Staaten oder sonstige);
  5. Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten ungeachtet dessen, ob diese unsere Beschäftigten oder Beschäftigte Dritter betreffen;
  6. Stromausfall oder Ausfall von Maschinen.

IX. Nutzung der Waren und Freistellung

Der Kunde sichert zu, dass seine Nutzung der von ihm bestellten Waren nicht gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt. Da Man Solar B.V. dem Kunden andernfalls keine Ware verkaufen würde, stellt der Kunde im Gegenzug Man Solar B.V. von allen Ansprüchen, Kosten, Nachteilen und Haftung jedweder Art frei, die (i) aus dem Umgang oder der Nutzung der Ware allein oder in Kombination mit anderen Substanzen entstehen – durch den Käufer oder (ii) dadurch entstehen, dass der Käufer seine Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis verletzt.

X. Exportkontrollbestimmungen

Der Export der von Man Solar B.V. gekauften oder empfangenen Waren kann Gegenstand gesetzlicher Bestimmungen, Beschränkungen, Verordnungen oder Anweisungen der Niederlande, der EU oder ausländischer Behörden sein (gemeinsam nachfolgend „Exportkontrollbestimmungen“).

XI. Sonstige Bestimmungen

1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von Man Solar B.V..

2. Auf diese Lieferbedingungen und alle Verträge oder Bestellungen, auf die diese Lieferbedingungen Anwendung finden findet Niederländisches Recht Anwendung.

3. Diese Lieferbedingungen bleiben auch bei Aufhebung oder rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung kommerziell so weit wie möglich entspricht.